Aufdringliche Bittsteller vor Supermarkt: Bettlern ausgeliefert | #Hausfriedensbruch #Laws | Luxembourg (Europe) | Scoop.it

Selbst aggressives Betteln ist in Luxemburg nicht verboten – es sei denn, es passiert in einem Wohnhaus, oder es ist bandenmäßig organisiert. Doch selbst dann ist es schwierig, sich gegen das aufdringliche Vorgehen zu wehren.

 

Für Hausfriedensbruch – das Eindringen in Räumlichkeiten ohne die Erlaubnis der Besitzer, Bewohner oder der Betreiber sieht der Artikel 439 des „Code Pénal“ eine Haftstrafe von 15 Tagen bis zu einem Jahr bzw. eine Geldbuße zwischen 251 und 3 000 Euro vor.

 

Lediglich als Gesetzesübertretung, also mit einer Strafe zwischen 25 und 250 Euro geahndet, wird laut Artikel 563 Punkt 8, in einem Wohnhaus oder Gebäude aufhält, trotz der Aufforderung des Besitzers oder Bewohners, dies zu unterlassen.

 

Geschützt sind demnach zwar die Gebäude aber nicht die dazugehörigen Parkplätze. Marco Pütz bleibt also kaum etwas anderes übrig, als zivilrechtlich gegen jeden einzelnen Bettler vorzugehen. Allerdings fallen die Verfahrenskosten zu seinen Lasten – ganz gleich, ob es zu einer Verurteilung kommt oder nicht.

 

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